Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung am 09.03.2017 durch Bundestag in 2.und 3. Lesung beschlossen

Das Bauvertragsrecht erhält zum 01.01.2018 eine neue Struktur mit wichtigen Änderungen.

Für Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Vortragshinweise in den nächsten Wochen auf dieser Seite.

Das neue Bauvertragsrecht enthält u.a. folgende Änderungen

-Zur Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 439 IV BGB

-Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit zu Aufwendungen bei der Nacherfüllung und zu Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen

- den Verbraucherbauvertrag

Definition

Baubeschreibung

Inhalt des Vertrags

Widerrufsrecht

Absicherung der Vertragsparteien

Erstellung und Herausgabe von Unterlagen

Zwingendes Recht beim Verbraucherbauvertrag

-Änderung der Nacherfüllungsansprüche

-Rückgriffansprüche des Verkäufers gegen seinen Verkäufer (Lieferanten)

-Änderungen zum Verbrauchsgüterkauf

-Neuregelungen zur Nacherfüllung

-Rückgriff des Verkäufer, wenn letzter Käufer in der Lieferkette Verbraucher ist

-Neuregelungen zu Abschlagszahlungen und Abnahme

-Kündigungsrecht aus wichtigen Grund für Auftraggeber und Auftragnehmer

-Definition des Bauvertrags

-Anordnungsrecht des Bestellers

-Vergütungsanpassung aufgrund des Anordnungsrechts

-Einstweilige Verfügung über das Anordnungsrecht und die Vergütungsanpassung

-Sicherungshypothek de Bauunternehmers

-Bauhandwerkersicherung

-Zustandsfeststellung bei verweigerter Abnahme

-Erstmals direkte Regelung des Architekten- und Ingenieurvertrags im BGB

-Bauträgervertrag als eigenständiger Vertragstyp des BGB.

-Informationspflichten beim Verbrauchbauvertrag

Wie Sie sehen eine Vielzahl von Themen, die neu bzw. anders geregelt werden. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an unter 05502 / 999837.

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Auf diesen Seiten möchte ich Ihnen in regelmäßigen Abständen Neuigkeiten rund um meine Kanzlei präsentieren.

Hier werden Sie ebenso Ankündigungen meiner Veranstaltungen (Vorträge, Feste, Tag der offenen Tür, etc.) sowie von mir erstrittene Urteile und Gerichtsentscheidungen wiederfinden.

Auch über besonders wichtige Rechtsprechung in meinen Tätigkeitsschwerpunkten werde ich Sie hier unterrichten.