Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten anwaltliche Leistungen zu einem angemessenen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im Folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Rechtsanwalt Hoffmann verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 150,- € zzgl. USt.

Soll ich darüber hinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar ebenfalls auf 150 € - 180 € zzgl. Umsatzsteuer. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorars hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten berechnen lassen.