WEG-Recht

Seit Jahren beschäftige ich mich mit dem Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften. Ich bin gerne beratend für Sie tätig, wenn es um den Erwerb einer Eigentumswohnung geht.
Den rechtlichen Gehalt und den tatsächlichen Inhalt einer Teilungserklärung erläutere ich Ihnen gerne. Ferner bin ich Ihnen bei der Überprüfung von Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Verwaltertätigkeit gerne behilflich. Aufgrund umfangreicher rechtsanwaltlicher Tätigkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften ist mir im Rahmen dieser Tätigkeit auch die Verwaltertätigkeit angetragen worden, so dass ich auch aus der Verwaltererfahrung WEG-Streitigkeiten betrachte.

Abgrenzungsfragen zum Gemeinschafts- und Sondereigentum, die Abgrenzung zum Sondernutzungsrecht sind mir ebenso geläufig wie Fragen zur Abrechnung und gemeinsamen Beschlussfassung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.