Vertretung von Mietvertragsparteien

Ich vertrete seit Jahren Vermieter von Wohnraum und Gewerbeflächen. Aufgrund der beinahe täglich erscheinenden obergerichtlichen Entscheidungen zum Mietrecht ist eine aktuelle Beratung notwendig. Auch in diesem Rechtsbereich setzte ich auf eine begleitende Beratung, um gemeinsam mit den Mandanten kurzfristige Entscheidungen treffen zu können.

Von der Vertragsgestaltung, der Beratung bei der Nebenkostenabrechnung, ggf. deren Durchführung, der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen auf Mietzins und Nebenkostenzahlungen bis hin zur Geltendmachung von Ansprüchen beim Auszug aus dem Mietobjekt bin ich für meine Mandanten tätig.

Selbstverständlich vertrete ich auch Mieter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Vermieter aufgrund von Mietmängeln, AGB-widriger Vertragsformulierungen, bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen und bei der Vertragsabwicklung.